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Einfach erklärt: Was ist eigentlich die Mietpreisbremse?

Für Eigentümer und Mieter ist das Thema Mietzahlungen von höchster Wichtigkeit. Während Mieter im Laufe der Jahre häufige Mieterhöhungen fürchten, möchten Eigentümer von Mietwohnungen einen angemessenen Mietzins für ihren gehobenen Wohnraum einfordern. Der Begriff der "Mietpreisbremse" ist seit Jahren in den Medien, allerdings kennen nur wenige Eigentümer und Vermieter seine genaue Bedeutung. Wir von Köhler & Tesch WohnArt Immobilien möchten Sie zu diesem Thema aufklären.

Was genau bewirkt die Mietpreisbremse?

Die Grundfunktion der "Mietpreisbremse" wird durch den Begriff bereits deutlich. Für die Mieterseite soll eine Bremse verhindern, dass die Mietpreise stetig steigen und Wohnraum für Mieter immer schwieriger zu finanzieren ist. Gerade in Großstädten wie Berlin oder München haben die Nachfrage nach Wohnraum und Modernisierung zu einer regelmäßigen Explosion der Mietpreise geführt. Die Mietpreisbremse soll diese Entwicklung im Sinne der Mieter ausbremsen.

Konkret besagt die 2015 eingeführte Mietpreisbremse, dass die verlangte Miete pro Quadratmeter nicht höher als 10,0 Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen darf. Für die Anwendung der Bremse wird vorausgesetzt, dass der regionale Mietmarkt als "angespannt" gilt. Der Begriff ist nicht genauer definiert, hier entscheiden die einzelnen Bundesländer über eine solch vorliegende Situation.

Ermittlung der Vergleichsmiete

Für Eigentümer in betroffenen Regionen ist von Interesse, wie hoch die durchschnittliche Vergleichsmiete ist. Der Einblick in den einfachen oder qualifizierten Mietspiegel von Städten und Gemeinden ist jedem Bundesbürger möglich. Hierdurch haben auch Mieter die Möglichkeit, eventuell zu hohe Mietzahlungen zu erkennen und eine zu hohe Miete auf ein gemäß Mietpreisbremse zulässiges Niveau zu kürzen.

Ausnahmen zur Mietpreisbremse

Wohnzimmer in Grautönen

Die oben beschriebene Regelung gilt explizit nur für Bestandswohnungen. Im Falle der Vermietung von Wohnungen in Neubauten müssen sich Eigentümer nicht an eine Begrenzung halten, hier darf der Mietzins höher angesetzt werden. Diese Ausnahme wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um Investoren nicht von der Schaffung neuer Wohnräume in Deutschland abzuschrecken. Durch eine Mietpreisbremse würde die später zu erwartende Rendite schließlich von vornherein begrenzt.

Ähnlich wie Neubauten werden auch umfassende Modernisierungen bestehender Immobilien behandelt. Der Begriff "umfassend" wird verwendet, wenn die modernisierte Immobilie mit einem Neubau vergleichbar ist und die Modernisierungskosten wenigstens ein Drittel der regional üblichen Kosten für einen Neubau betrugen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die erste Neuvermietung nach der Modernisierung von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Mit Köhler & Tesch bestens beraten

Über die Jahre gibt es Anpassungen der rechtlichen Grundlagen, beispielsweise über welchen Zeitraum hinweg die ortsübliche Vergleichsmiete gemessen wird. Falls Sie als Eigentümer unsicher sind, hilft Ihnen das Team von Köhler & Tesch gerne persönlich weiter. Dies gilt speziell bei der Suche nach neuen Mietern über uns als Maklerbüro zu einem angemessenen Mietzins.

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