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Gesetzliche Grundausstattung: Das müssen Sie als Vermieter zur Verfügung stellen

Als Vermieter tragen Sie eine große Verantwortung – nicht nur für den Zustand Ihrer Immobilie, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Gerade die gesetzliche Grundausstattung einer Mietwohnung ist ein wichtiger Aspekt, der oft Fragen aufwirft. Wir erklären Ihnen, welche Ausstattungsmerkmale Sie als Vermieter in Elmshorn, im Kreis Pinneberg und im Hamburger Westen unbedingt bereitstellen müssen.

1. Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Immobilie in einem Zustand zu übergeben, der den vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Das bedeutet: Die Wohnung muss bewohnbar und sicher sein. Dazu zählen intakte Fenster, Türen und eine funktionierende Heizungsanlage. Ohne diese Basiselemente ist eine Nutzung der Immobilie nicht möglich.

2. Sanitäranlagen und Wasserversorgung

Eine funktionierende Wasserversorgung und sanitäre Einrichtungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Das umfasst mindestens ein Badezimmer mit Toilette, Waschbecken und Dusche oder Badewanne. Die Installation muss den aktuellen technischen Standards entsprechen und hygienisch einwandfrei sein.

3. Elektrische Anlagen und Beleuchtung

Die Wohnung muss über eine sichere und den Vorschriften entsprechende Elektroinstallation verfügen. Dazu gehören Steckdosen, Lichtschalter und eine ausreichende Beleuchtung in allen Wohnräumen. Auch Rauchmelder sind mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben und müssen installiert sein.

4. Heizung und Lüftung

Eine Heizung, die eine angemessene Raumtemperatur gewährleistet, gehört zur Grundausstattung. In Regionen wie Elmshorn und dem Hamburger Westen, wo die Winter kalt sein können, ist dies besonders wichtig. Zudem sollte eine ausreichende Lüftungsmöglichkeit vorhanden sein, um Schimmelbildung vorzubeugen.

5. Energieausweis und Informationspflichten

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dieser informiert die Mieter über den Energieverbrauch der Immobilie und hilft bei der Einschätzung der Nebenkosten. Zudem müssen Sie über eventuell anfallende Betriebskosten transparent informieren.

6. Besondere Ausstattungen bei Neubauten oder Modernisierungen

Bei Neubauten oder umfassenden Modernisierungen können zusätzliche Anforderungen gelten, etwa Barrierefreiheit oder energiesparende Maßnahmen. Hier lohnt sich eine individuelle Beratung, um Ihre Immobilie optimal und gesetzeskonform auszustatten.

Wir von Köhler & Tesch WohnArt Immobilien unterstützen Sie gerne bei der Wertermittlung, Erstellung eines Exposés oder bei der Suche nach passenden Mietern. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliengeschäft im Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg und Hamburger Westen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Immobilienlösungen – von der Energieberatung bis zum Home-Staging. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zur gesetzlichen Grundausstattung oder zu weiteren Themen rund um Ihre Immobilie haben. Wir begleiten Sie professionell und vertrauensvoll bei jedem Schritt.

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